Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1.) Auftrag, Reservierung, Bestätigung

  1. Durch den Auftrag oder die Reservierung an den Veranstalter Saale-Unstrut-Camping-Urlaub-Rastplatzservice (nachfolgend Vermieter genannt), beantragt der Auftraggeber (nachfolgend Mieter genannt), den Vermieter zum Abschluss eines verbindlichen Mietvertrages über eine Bootstour und/oder einer Beherbergungs- & Verpflegungsleistung. Grundlage ist die jeweils individuell angefertigte Tourenbeschreibung, Übernachtungsreservierung, Verpflegungsleistung durch den Vermieter. Die Reservierung kann schriftlich ( Post, E-Mail) oder mündlich ( Telefon oder vor Ort) erfolgen.

  2. Bei Gruppenreisen meldet ein Gruppenbeauftragter verbindlich für alle Teilnehmer die Veranstaltung an.

  3. Bei Anmeldung ohne vorherige Reservierung, werden die Geschäftsbedingungen durch die Unterschrift auf dem jeweiligen Anmeldeformular im vollem Umfang anerkannt.

  4. Minderjährige dürfen nur in Begleitung einer Aufsichtsperson teilnehmen.

2.) Preise, Zahlungen



2.1 Der zu zahlende Preis richtet sich nach den aktuellen Preislisten des Vermieters zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder individuell vereinbarten Sonderpreisen durch den Vermieter.

  1. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des gesamten vereinbarten Mietpreises.

    3.) Storno, Rücktritt, Fristen, Kulanz
  1. Der Mieter kann durch schriftliche oder telefonische Erklärung jederzeit vom Mietvertrag, bis einen Monat vor Reiseantritt kostenfrei zurücktreten.

  2. Bei Stornierung oder Rücktritt unter einem Monat ist der Vermieter berechtigt folgende Stornogebühren vom vereinbarten Gesamtpreis in Rechnung zu stellen:

    30 bis 20 Tage vor Reiseantritt 10 %

    19 bis 10 Tage vor Reiseantritt 20 %

      9 bis 5   Tage vor Reiseantritt 30 %   4 bis 1   Tage vor Reiseantritt 40 %     Bei Nichtantritt am Reisetag 50 %
  3. Bei Gruppenreisen ist eine Abweichung der Teilnehmeranzahl bis zu 20 % kostenfrei. Sollte die Teilnehmeranzahl 10 Personen unterschreiten entfällt der Gruppenrabatt.
  4. Der Veranstalter kann von Stornogebühren absehen, wenn eine kurzfristige Umbuchung möglich ist oder andere plausible Gründe des Mieters vorliegen.
  5. Stornogebühren entfallen bei höherer Gewalt, Unwetter, Naturkatastrophen oder anderen nicht vorhersehbaren Ereignissen. Aus diesen Gründen kann auch der Vermieter kurzfristig von seinen Verträgen zurücktreten.

4.) Haftungsausschluss / Leistungsausschluss

  1. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände des Mieters. Diese werden auf eigenes Risiko des Mieters mitgeführt.

  2. Bei stark alkoholisierten Reiseteilnehmern entfällt die Transport- & Transferleistung durch den Veranstalter. Diese Personen müssen auf eigene Kosten Transferleistungen organisieren.   5.) Ersatzansprüche des Mieter

  1. Der Mieter und alle Teilnehmer haben bei Reiseantritt unverzüglich etwaige Mängel der Mietsache den Vermieter anzuzeigen. Während der Reisedauer entstandene Mängel sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen, damit dieser ggf. Abhilfe leisten kann. Unterbleibt dies schuldhaft, sind Ansprüche seitens des Mieters ausgeschlossen.
  2. Ansprüche des Mieters sind innerhalb eines Monats nach Reiseantritt den Vermieter schriftlich anzuzeigen. Ansprüche des Mieters an den Vermieter gleich aus welchem Grund verjähren nach einen Jahr. Maßgeblich ist die deutsche Rechtsprechung.

    6.) Salvatorische Klausel

6.1 Sollte eine der Bedingungen Unwirksam sein, gilt für diese die gesetzlichen Bestimmungen.    Die übrigen Vertragsbedingungen werden davon nicht berührt.